Leistungs- und Zahlungsbedingungen des MVS Mediaservices (Allgemein)

I.    Geltung

1.    Diese Leistungs- und Zahlungsbedingungen gelten für unsere sämtlichen - auch zukünftigen - Verträge und sonstigen Leistungen im gewerblichen Bereich (gegenüber Unternehmern und Unternehmen). Der Geltung von Bedingungen des Bestellers wird hiermit ausdrücklich wi­dersprochen soweit sie mit diesen Leistungs- und Zahlungsbedingungen nicht übereinstimmen; sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir auf ei­nen nochmaligen ausdrücklichen Widerspruch nach ihrem Eingang bei uns verzichten.

2.    Änderungen oder Ergänzungen dieser Leistungs- und Zahlungsbedingungen sowie der Verzicht auf das Schriftformerfordernis bedürfen der Schriftform.

II.    Angebot/Bestellung

1.    Unsere Angebote sind freibleibend. Etwa mit dem Angebot übergebene Un­terlagen wie Kataloge, Prospekte, Abbildungen, etc. enthalten nur annä­hernde Angaben und Beschreibungen.

2.    Bestellungen gelten erst mit Auftragsbestätigung bzw. Rechnungsstellung oder Leistungserbringung durch uns als angenommen.

III.    Preise und Zahlung

1.    Unsere Preise gelten ab Verlag bzw. Auslieferungsstelle zuzüglich der gesetzli­chen Mehrwertsteuer sowie zuzüglich Verpackung und Versand.

2.    Zahlungen sind, sofern nichts anderes vereinbart, ab Rechnungs­stellung ohne jeden Abzug in bar oder auf eines der angegebenen Bank­konten zu leisten. Zur Annahme von Wechseln oder Schecks sind wir nicht verpflichtet. Falls wir diese annehmen, so nur zahlungshalber und nur gegen Vergütung der anfal­lenden Diskont- und Inkassospesen durch den Besteller.

3.    Zahlungen werden vorrangig auf etwaige Zinsen und Kosten, im übrigen auf die jeweils älteste Schuld verrechnet. Von uns bestrittene oder nicht rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen berechtigen den Besteller weder zur Zurückbehaltung noch zur Aufrechnung. Dies gilt nicht für Leistungsverweigerungsrechte aus demselben Vertrags­verhältnis.

4.    Im Falle des Verzugs, der bei Entgelt­forderungen ohne Mahnung 30 Tage nach Fällig­keit der Rechnung eintritt, sind wir berechtigt, Verzugszinsen gegenüber Verbrauchern in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz und gegenüber Nicht-Verbrauchern in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Gegenüber Kaufleuten sind wir bereits ab Fälligkeit zur Berechnung von Zinsen in Höhe von 5 % berech­tigt. Die Geltendmachung eines weiteren Scha­dens bleibt unberührt.

5.    Bei Zahlungsrückstand des Bestellers oder wesentlicher Verschlechterung seiner Kreditwürdigkeit nach Vertragsabschluss werden sofort alle Forderun­gen zur Barzahlung fällig, auch im Falle einer Stundung und eventuellen Hereinnahme von Wechseln oder Schecks. Ferner sind wir in diesem Fall berechtigt, noch nicht ausgelieferte Ware zurückzuhalten oder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen und nach angemessener Nachfrist von allen bestehenden Abschlüssen zurückzutreten. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

IV.    Lieferung und Gefahrübergang

1.    Die Angabe einer Lieferzeit ist unverbindlich.

2.    Eine verbindliche Lieferfrist ist nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich als solche bestätigt wird. Sie beginnt gegebenenfalls mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, frühe­stens jedoch mit dem Tage, an welchem uns der restlos – insbesondere in technischer Hinsicht - geklärte Auftrag vorliegt und eine etwa vereinbarte An­zahlung bei uns eingegangen ist. Für die Dauer der Prüfung der Andrucke, Fertigungsmuster, Korrekturabzüge usw. durch den Besteller ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen, und zwar vom Tag der Absendung an den Besteller bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme. Wünscht der Besteller nach unserer Auf­tragsbestätigung Änderungen des Auftrags, so verlängert sich eine etwaige Leistungsfrist in angemessener Weise, wenn wir der gewünschten Änderung zustimmen.

3.    Eine verbindliche Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Leistung innerhalb der vorgesehenen Frist an den Besteller bzw. dessen Erfüllungsgehilfen abgesendet wird. Die Einhaltung jeder Lieferfrist setzt die pünktliche Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus.

4.    Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wozu auch nachträglich auftretende Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw. gehören, haben wir nicht zu vertreten. Solche Umstände verlängern etwa verbindlich vereinbarte Lieferfristen um angemessene Zeit.

5.    Teillieferungen sind zulässig. Wird ein Druckerzeugnis speziell für einen Besteller hergestellt, sind Mehr- oder Minderlieferungen der bestellten Auflage bis zu 5 % zulässig. Der Berechnung wird stets die tatsächlich gelieferte Menge zugrunde gelegt.

6.    Die Gefahr geht in jedem Fall auf den Besteller über, wenn die Sendung unser Haus verlässt. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird die Sendung von uns gegen Transportschäden versichert. Wird auf Wunsch des Bestellers der Versand oder die Zustellung verzögert, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

V.    Eigentums- und Urheberrechte, Buchpreisbindung

1.    Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller im Rahmen der Geschäftsverbindung bestehender Forderungen unser Eigentum. Der Besteller ist berechtigt, Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht uns gegenüber im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig.  Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Besteller seine Forderungen hiermit sicherungshalber an uns ab. Der Besteller wird von uns widerruflich ermächtigt, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen und für unsere Rechnung einzuziehen. Auf unsere Aufforderung legt der Besteller die Abtretung offen und händigt uns die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen aus. Werden die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren von dritter Seite gepfändet, so hat der Besteller zu widersprechen und uns sofort zu benachrichtigen. Soweit der Wert aller unserer

2.    Sicherungsrechte die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mindestens 20 % übersteigt, geben wir einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte frei.

3.    Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen verbleibt - vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung - bei uns. Jeglicher Nachdruck und jegliche Vervielfältigung ist ohne unsere Genehmigung auch dann unzulässig, wenn die betreffende Lieferung nicht Gegenstand eines Urheberrechts oder eines anderen gewerblichen Rechtsschutzes ist.

4.    Der Besteller steht dafür ein, dass uns übergebene Vorlagen nicht Urheberrechten Dritter unterliegen bzw. die entsprechenden Verwertungsrechte vorliegen sowie deren Inhalt nicht gegen gewerbliche Schutzrechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verstößt. Der Besteller stellt uns von allen Forderungen frei, die uns gegenüber aus diesbezüglichen Verletzungen erhoben werden.

5.    Wir sind berechtigt, auf unseren Leistungen in branchenüblicher Form unser Kennzeichen anzubringen.

6.    Unterliegt die gelieferte Ware der Buchpreisbindung, wird der Besteller bei deren Weiterveräußerung die jeweiligen Bestimmungen über die Buchpreisbindung beachten. Soweit erforderlich, wird der Besteller auch etwaige Wiederverkäufer hierzu verpflichten.

VI.    Mängelansprüche/Schadenersatz

1.    Der Besteller steht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der uns zur Auf­tragsdurchführung etwa übergebenen Vorlagen bzw. Muster und sonstigen Angaben bzw. Vorgaben zur Ausführung unserer Leistung ein. Diesbezügli­che Irrtümer auf Seiten des Bestellers können eine Mangelhaftigkeit unserer Leistung und/oder eine Haftung nicht begründen.

2.    Geringfügige Abweichungen, die sich durch technische Bedingungen oder Unterschiede in den verwendeten Fertigungsstoffen zwischen Original- bzw. Druckvorlage und dem Auftragsgegenstand ergeben, bleiben ausdrücklich als handelsüblich vorbehalten und stellen keinen Mangel dar.

3.    Offensichtliche Mängel unserer Leistung sind unverzüglich, spätestens je doch innerhalb von 10 Tagen nach Auslieferung an den Besteller bzw. dessen Erfüllungsgehilfen, schriftlich zu rügen. Nichtoffensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von 10 Tagen ab Entdeckung schriftlich zu rügen. Bemängelte Gegenstände sind in dem Zu­stand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des angeblichen Man­gels befinden, zur Besichtigung durch uns oder durch unsere Beauftragten bereitzuhalten.

4.    Berechtigterweise geltend gemachte Mängel unserer Leistung beheben wir nach unserer Wahl unentgeltlich durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Neuproduktion). Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer hierfür ange­messen gesetzten Frist fehl, ist sie unmöglich oder dem Verlag nicht zumut­bar, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen mindern. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Die vorstehende Regelung zur Gewährlei­stungsfrist gilt nicht, soweit das Gesetz für den Verbrauchsgüterkauf (einschließlich Rückgriffs­anspruch) längere Fri­sten zwingend vorschreibt.

5.    Schadenersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Le­bens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Haftung nach dem Produkt­haftungsgesetz, für eine etwa von uns übernommene Garantie, für den Schaden aufgrund einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertrags­pflichten oder in sonstigen Fällen einer gesetzlich zwingenden Haftung. Die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind die jeweiligen vertraglichen Hauptleistungspflichten sowie sonstige vertragliche (Neben-) Pflichten, die im Falle einer schuldhaften Pflichtverletzung dazu führen können, dass die Erreichung des Vertrags­zwecks gefährdet wird. Eine Umkehr der Beweislast ist mit diesen Regelungen nicht verbunden.

VII.     Datenspeicherung

Der Besteller willigt darin ein, dass wir seine Daten soweit zur Vertragsabwicklung notwendig und im Rahmen des Datenschutzgesetzes zulässig EDV-mäßig speichern und verarbeiten (§§ 3, 4, 27 ff. BDSG). Diese Einwilligung gilt gleichzeitig als Benachrichtigung im Sinne des § 33 Abs. 1 BDSG. VIII.    Erfüllungsort und Gerichtsstand, Schlussbestimmungen

1.    Gerichtsstand für alle rechtlichen Streitigkeiten aus den Geschäftsbeziehungen mit Bestellern, die Kaufleute, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, sowie Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Pflichten ist Stuttgart. Wir sind jedoch berechtigt, auch am Sitz des Bestellers Klage zu erheben.

2.    Für die Beurteilung der gesamten Rechtsbeziehungen zum Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des internationalen Kaufrechts, insbesondere des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) ist ausge­schlossen.

3.    Sollte ein Teil des Vertrages oder dieser Leistungs- und Zahlungsbedingun­gen unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser Bedingungen im Übrigen nicht berührt.

Leistungs- und Zahlungsbedingungen des MVS Corporate Media